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November 2026

06.11.2026 - Kanton Basel-Landschaft hebt Verbote für Fliessgewässer auf
Mitteilung vom
06.11.2026

Der Kanton Basel-Landschaft hebt per Freitag, 6. November 2026, um 12.00 Uhr die letzten noch bestehenden Einschränkungen für Fliessgewässer auf.

Die Niederschläge der vergangenen Wochen und die kühleren Temperaturen haben die Situation in den Bächen und Flüssen deutlich verbessert. Die meisten Fliessgewässer führen wieder ausreichend Wasser, sodass die vorgeschriebenen Mindestwassermengen mehrheitlich erreicht werden.

Damit werden folgende Verbote aufgehoben:

  • Das generelle Wasserentnahmeverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft.
  • Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton (mit Ausnahme des Rheins und der Birs, für die dieses Verbot nicht galt).

Für bewilligte Wasserentnahmen gelten weiterhin die Restwasserbestimmungen gemäss der jeweiligen Bewilligung.

Mit diesem Entscheid sind sämtliche im Zusammenhang mit der Trockenheit angeordneten Verbote aufgehoben.

Oktober 2026

27.10.2026 - Gemeindeanzeiger Oktober 2026
Mitteilung vom
27.10.2026
27.10.2026 - Wassersparen – weiterhin sorgsam mit Trinkwasser umgehen
Mitteilung vom
27.10.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angespannten Situation bei der Wasserversorgung wurde die Bevölkerung von Seltisberg am 7. August 2026 dazu aufgerufen, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Dabei wurden verschiedene Einschränkungen zur Reduktion des Wasserverbrauchs eingeführt.

Obwohl der Wasserverbrauch gegenüber den Sommermonaten Juli und August 2026 deutlich zurückgegangen ist, bleibt ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser weiterhin wichtig. Gemäss Mitteilung der Gemeinde Bubendorf, welche die Gemeinde Seltisberg mit Trinkwasser beliefert, befinden sich die Grundwasserstände des Bubendörfer Pumpwerks seit rund zwölf Monaten auf einem unverändert tiefen Niveau.

Der Gemeinderat Seltisberg empfiehlt der Bevölkerung deshalb, auch weiterhin bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen und unnötigen Wasserverbrauch möglichst zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Reinigung von Fahrzeugen und Vorplätzen sowie für allfällige Gartenbewässerungen. Aus diesem Grund bleiben auch die öffentlichen Brunnen der Gemeinde Seltisberg weiterhin ausser Betrieb.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das bisherige Verständnis und den verantwortungsvollen Umgang mit dem Trinkwasser. Mit einem weiterhin bewussten Wasserverbrauch leisten alle einen wichtigen Beitrag zur Schonung unserer wertvollen Wasserressourcen.

22.10.2026 - Kanton Basel-Landschaft hebt Feuerverbote auf – Einschränkungen für Fliessgewässer bleiben bestehen
Mitteilung vom
22.10.2026

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich aufgrund der Niederschläge und tieferen Temperaturen deutlich reduziert. Der Kanton Basel-Landschaft hat deshalb die bisher geltenden Feuerverbote aufgehoben.

Die Einschränkungen für die Fliessgewässer bleiben aufgrund der weiterhin angespannten Gewässersituation bis auf Weiteres bestehen:

  • Generelles Wasserentnahmeverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton.
  • Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer, mit Ausnahme des Rheins und der Birs.

Bei Waldbesuchen ist weiterhin Vorsicht geboten, insbesondere bei Wind und in der Nähe von geschädigten Bäumen, da weiterhin die Gefahr von Astabbrüchen besteht.

Weitere Informationen sind der Medienmitteilung des Kantons Basel-Landschaft vom 22. Oktober 2026 zu entnehmen.

21.10.2026 - Gemeinderat lehnt Teilrevision des Bildungsgesetzes ab
Mitteilung vom
21.10.2026
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Der Kanton Basel-Landschaft will das Bildungsgesetz teilweise revidieren. Der Gemeinderat hat dazu am 21. Oktober 2026 Stellung genommen und lehnt die Vorlage in dieser Form ab.

Warum der Gemeinderat die Vorlage ablehnt:

Künftig sollen die Gemeinden einen Teil der Kosten der Sonderschulung übernehmen, die heute der Kanton trägt. Damit würden rund CHF 6.7 Mio. pro Jahr dauerhaft vom Kanton auf die Gemeinden verschoben. Der Gemeinderat fordert deshalb:

  • Die Sonderschulung soll wie bisher vom Kanton bezahlt werden.
  • Wohngemeinden sollen sich generell an den Schulkosten beteiligen, wenn ihre Kinder in einer anderen Gemeinde den Kindergarten oder die Primarschule besuchen.

Unsere Primarschule unterrichtet seit Jahren Kinder aus dem Kinderheim Aufberg, deren Wohngemeinden sich bisher kaum an den Schulkosten beteiligen.

Der Gemeinderat steht ausdrücklich zur Aufnahme dieser Kinder sowie zu ihrer Integration in Schule und Dorf. Diese Aufgabe muss aber gemeinsam getragen werden.

09.10.2026 - Seltisberg weiterdenken – Mitglieder für Arbeitsgruppe gesucht
Mitteilung vom
09.10.2026

Für die neue Arbeitsgruppe Siedlungsentwicklung sucht der Gemeinderat engagierte Einwohnerinnen und Einwohner. Alle sind willkommen, Fachwissen braucht es keines.

Wie soll sich Seltisberg in den kommenden Jahren entwickeln? Gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinde aktiv mit und bringen Sie Ihre Ideen und Erfahrungen ein.

Aufwand: ca. 5 Sitzungen, voraussichtlich quartalsweise, jeweils abends.
Projekt-Auftakt: Donnerstag, 12. November 2026, 19.00 Uhr, Gemeindezentrum.

Alle Informationen und den Anmeldetalon finden Sie im Inserat oben zum Download. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne entgegen: gemeinde@seltisberg.ch oder 061 911 99 11.


 

08.10.2026 - Einführung der biometrischen Identitätskarte ab 2. November 2026
Mitteilung vom
08.10.2026

Ab dem 2. November 2026 ist in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte (ID) erhältlich. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können künftig zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen.

Welche Identitätskarte benötige ich?

Biometrische Identitätskarte (mit Chip)

Die neue biometrische ID enthält einen Chip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Für Reisen in die Europäische Union (EU) wird diese Variante empfohlen.

Nicht biometrische Identitätskarte (ohne Chip)

Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Für Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, ist diese Variante ausreichend.

Wichtig: Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist somit nicht erforderlich.

Wo kann ich eine Identitätskarte beantragen?

Biometrische Identitätskarte

Die biometrische ID kann ausschliesslich beim Kantonalen Passbüro beantragt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist eine vorgängige Terminvereinbarung erforderlich. Folgende Standorte stehen zur Verfügung:

  • Hauptstandort Liestal: Mühlegasse 8, 4410 Liestal
  • Aussenstelle Basel-Stadt: Ab 2. November 2026 vorübergehend an der Schwarzwaldallee, gegenüber dem Badischen Bahnhof

Terminvereinbarung:

Nicht biometrische Identitätskarte

Die Gemeinde Seltisberg wird die nicht biometrische Identitätskarte weiterhin über die Gemeindeverwaltung anbieten, solange eine entsprechende Nachfrage besteht.

Kosten und Gültigkeit

Die Gebühren sind für beide Varianten gleich und verstehen sich inklusive Porto:

  • Erwachsene: CHF 70.00, gültig für 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche: CHF 35.00, gültig für 5 Jahre

Beim Kantonalen Passbüro können der Schweizer Reisepass und die biometrische Identitätskarte auch gemeinsam beantragt werden.

September 2026

27.09.2026 - Abstimmungs- und Wahlresultate vom 27.09.2026
Mitteilung vom
27.09.2026

Die Abstimmungs- und Wahlresultate der Gemeinde Seltisberg vom Sonntag, 27. September 2026, stehen als PDF zum Download zur Verfügung.

25.09.2026 - Gemeindeanzeiger September 2026
Mitteilung vom
25.09.2026
23.09.2026 - Stellenausschreibung Betriebsunterhalt
Mitteilung vom
23.09.2026

August 2026

26.08.2026 - Gemeindeanzeiger August 2026
Mitteilung vom
26.08.2026
07.08.2026 - Wassersparmassnahmen in der Gemeinde Seltisberg
Mitteilung vom
07.08.2026

Die anhaltend trockene Witterung führt weiterhin zu einer angespannten Situation bei der Wasserversorgung. 

Der Gemeinderat Seltisberg ruft die Bevölkerung dazu auf, Trinkwasser verantwortungsvoll zu nutzen und den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu beschränken.

Bis auf Weiteres sind folgende Wassersparmassnahmen einzuhalten:

  • Auf das Bewässern von Rasenflächen mit Rasensprengern ist zu verzichten.
  • Die Bewässerung von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken.
  • Das Befüllen von Schwimmbädern ist zu unterlassen.
  • Auf das Waschen von Fahrzeugen ist zu verzichten.

Bereits seit dem 26. Juni sind sämtliche öffentlichen Brunnen der Gemeinde ausser Betrieb.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis sowie für den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser.

Die Situation wird laufend beobachtet. Über allfällige Anpassungen der Massnahmen wird zu gegebener Zeit informiert.

Gemeinderat Seltisberg

Juli 2026

31.07.2026 - Aufruf: Möblierung der Unterkünfte für den Erstbezug durch Asylsuchende in Seltisberg
Mitteilung vom
31.07.2026

In Kürze ziehen Asylsuchende in die Wohnungen beim Gemeindehaus ein. Für die Ersteinrichtung der Wohnungen werden Möbel und Haushaltsgegenstände benötigt. Personen, die entsprechende Gegenstände in gutem, funktionsfähigem Zustand nicht mehr benötigen, werden gebeten, diese der Gemeinde kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Was gebraucht wird:

Für die Zimmer:
Bett, Matratze, Bettdecke, Kissen, Bettwäsche, Kleiderschrank oder Kleiderstange, Kleiderbügel, Nachttisch

Für die Küche:
Esstisch, Stühle, Pfannen, Teller, Suppenschüsseln, Tassen, Gläser, Besteck, Kochgeschirr, Küchentücher

Für das Bad:
Badtücher, Badteppich, Badzubehör

Diverses:
Staubsauger, Besen, Wischer, Vorhänge, Kissen, Decken, kleine Lampen, Deckenlampen, Stromleisten/Verlängerungskabel, Tische/Pulte


Wenn bei Ihnen zu Hause das eine oder andere ungenutzt herumsteht, freuen wir uns über Ihren Anruf oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung. 

Gemeinsam schauen wir dann, ob und wofür Ihre Sache gebraucht werden kann.

Herzlichen Dank, wenn Sie mithelfen, den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern den Start bei uns etwas leichter zu machen!

 

Ihre Gemeindeverwaltung Seltisberg
061 911 99 11 / gemeinde@seltisberg.ch

30.07.2026 - Medienmitteilung vom 30. Juli 2026 – Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vom
30.07.2026
29.07.2026 - Gemeindeanzeiger Juli 2026
Mitteilung vom
29.07.2026

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag           09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)

Dienstag         14.00 - 16.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)

Mittwoch        09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag    09.00 - 11.30 Uhr

Freitag             09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)

 

 

 

Amtsblatt Baugesuche

Baugesuche Seltisberg